Mietbedingungen / AGB

Das Tragen eines geeigneten Schutzhelmes wird dringend empfohlen!

Bei jeder Tour empfehlen wir zudem zumindest unser Tour-Paket XS mit Helm, Luftpumpe und Ersatzschlauch. Auch bei bester Wartung unserer Bikes und technisch einwandfreiem Zustand, kann es während der Tour immer zu einer Beschädigung von Reifen bzw. Schlauch durch z.B. Dornen oder Durchschläge kommen.

AGB für die Vermietung – Haftungserklärung und Nutzungsbedingungen:

1.Benutzung des Sportgerätes

Der Mieter kennt durch die Übernahme des vermieteten Sportgerätes an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren bzw. ordnungsgemäßem, fahrbereiten, mangelfreiem und sauberen Zustand befindet. Der Mieter darf das Sportgerät nur in bestimmungsgemäßer Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften benutzen.

2.Pflichten des Mieters / Vermieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Sportgerät pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und es nur an einem sicheren Ort in verschlossenem Zustand abzustellen. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit auftretende Mängel bei der Rückgabe des Mietobjektes dem Vermieter zu melden. Tritt während der Mietzeit ein Defekt auf, so ist dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Tel.: 08323 / 80 800 77 oder 0176 / 61875365 – Allgäutissimo GmbH – oder direkt bei der Rückgabe.

3. Reparatur

Wird eine Reparatur nötig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn Ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Andernfalls ist der Mieter verantwortlich. Das defekte Sportgerät muss zur Ausgabestelle zurückgebracht werden.

4. Unfall / Diebstahl

Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, wenn das Sportgerät in einen Unfall verwickelt wurde bzw. abhandengekommen ist (Diebstahl). Bei einem Diebstahl trägt der Mieter die vollen Kosten der Ersatzbeschaffung (Listenneupreis abzüglich 10%). Bei einem Unfall ist die Polizei zu verständigen und die zuständige Polizeidienststelle dem Vermieter mitzuteilen. Grundsätzlich muss der / die Mieter für den Unfallschaden aufkommen. Ist der Mieter schuldlos und ein Dritter kommt für den Unfallschaden auf, so erhält der Mieter seine in Vorkasse geleisteten Mietentgelte zur Schadensregulierung zurückerstattet (nach Zahlungseingang). Bei einem Unfall oder Diebstahl ist der Vermieter berechtigt, gemachte Angaben zur Person des Mieters an Dritte (Polizei etc.) weiterzugeben. Der Mieter bestätigt, dass er im Falle eines Unfalls krankenversichert ist oder für die Kosten der ärztlichen Behandlung selbst aufkommt.

5. Haftung

Der Mieter haftet grundsätzlich für alle durch ihn verursachte Schäden. Die Benutzung des gemieteten Sportgerätes geht auf eigene Gefahr des Mieters. Jegliche Schadenersatzansprüche an den Vermieter sind ausgeschlossen. Der Vermieter kommt für keinerlei Folgekosten oder Folgeschäden auf, die durch einen Defekt am Sportgerät entstanden sind. Der Mieter hat das Sportgerät in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Sportgerätes und für die Verletzung der vertraglichen Pflichten. Zu ersetzen sind dann auch die Schadennebenkosten. Soweit ein Dritter den Schaden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei. Für unvorhersehbare Schäden (Defekt an der Bereifung, Bremsen…) übernimmt der Vermieter keine Haftung.

6.Rückgabe des Sportgerätes

Der Mieter muss das Sportgerät am Ende der vereinbarten Mietzeit am vereinbarten Ort zurückgeben. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Wird das Sportgerät nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Mietzins zu zahlen und für entstandene Schäden zu haften. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von fünf Werktagen nach Rückgabe des Sportgerätes aufgetretene und erkannte Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden. Ein defektes Sportgerät ist immer zur Ausgabestelle zurückzubringen.

7. Sonstiges

Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Alle gemachten Angaben in diesem Mietvertrag werden innerbetrieblich mit EDV verarbeitet.

8. Rückgabestation

Unsere Rückgabestation ermöglicht die Bikerückgabe flexibel zu jeder Zeit, auch in den späten Abendstunden. Um die Sicherheit der eingelagerten Bikes gewährleisten zu können, wird die Garage videoüberwacht. Die Videoaufnahmen werden spätestens nach 72 Stunden gelöscht, sofern sie nicht zur Beweissicherung erforderlich sind. Ein ausführliches Informationsblatt gem. Art. 13 DSGVO befindet sich linksseitig in der Rückgabestation. Der ausgehändigte Schlüssel der Rückgabestation sollte im Briefkasten „Bikerückgabe“ an der Hauseingangstür der Missener Straße 17 eingeworfen werden.